Wie die Bundesagentur für Arbeit Lutherstadt Wittenberg mitteilt ist die Einführung des Bürgergeldes eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung werde dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst. Die neuen Regelungen werden in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft treten.
Leistungsberechtigte auf Arbeitslosenlosengeld II oder Sozialgeld erhalten ab Januar 2023 Bürgergeld. Die Anpassung erfolgt automatisch und es ist kein gesonderter Antrag notwendig teilt das Jobcenter Wittenberg mit.
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