Eine geldgierige Frau wird am Wittenberger Rathaus in aller Öffentlichkeit gefoltert. Doch was ist genau passiert?

Johann Georg Zimmermann war Postkommissar. Seine beiden vorherigen Ehefrauen starben, weshalb er für seine Kinder aus erster Ehe eine neue Mutter suchte. Auf die Vermittlung seiner Schwiegermutter lernte er Susanne Hoyer, die Witwe des Rittmeisters Johann Bergmann aus Pegau, kennen. Beide heirateten am 18. Februar 1727 in Wittenberg.
Bereits acht Tage nach der Hochzeit musste Johann auf Dienstreise. Als er wieder zurück war fand er bei seiner Ankunft seinen jüngsten Sohn Balthasar mit Erbrechen und Leibschmerzen im Bett liegend. Folgend starb er am 4. März.
Susanne wollte dann den ältesten Sohn vergiften und brachte von einer Besuchsreise Maultaschen mit. Der Sohn aß diese aber nicht, sondern schenkte sie dem Kindermädchen. Nachdem Verzehr starb diese ebenfalls.
Ihr nächstes Opfer war die Stieftochter, die nach 17-tägigem Krankenlager an den Folgen der Vergiftung verstarb.
Am 24. Juli 1927 startete Sie ein neuen Versuch den ältesten Sohn August zu vergiften. Dieser gelang ihr auch, indem ein Gift („Mercurium sublimatum“) mit Tee verabreicht wurde.
Spätestens jetzt wurde der Hausarzt der Zimmermanns misstrauisch. Susanne konnte jedoch jegliche Untersuchungen an dem Leichnam des Jungen verhindern.
Am 12. August war der letzte Sohn dran. Johann Zimmermann zog jetzt seinen Schwager Abraham Vater (Mediziner, Hochschullehrer für Anatomie und Botanik sowie Philosoph) hinzu. Bei der Durchsuchung der Sachen von der Frau wurde ein Pulver gefunden.
Am 5. September starb dann endgültig der letzte Sohn. Bei der anschließenden Sezierung durch den Mediziner Abraham Vater wurde der Tod durch Vergiftung bestätigt. Die gerichtliche Untersuchung zeigte, dass Susanne auch ihre beiden ersten Ehemänner sowie die Schwägerin ihres Bruders, des Königlich Polnischen Hofmalers David Hoyer, umgebracht hatte. Sie wollte zudem ebenfalls Johann Georg Zimmermann vergiften.
Dafür musste sie sich im Gerichtsurteil vom 5. Januar 1728 des Schöppenstuhl zu Leipzig verantworten. Man entschied man sich die Giftmischerin zu schleifen und rädern.

Am 26. Oktober 1728 wurde das Urteil vor dem Wittenberger Rathaus vollzogen. Die bei der Hinrichtung abgefallene Hand liegt jetzt im Wittenberger Stadtmuseum für Lokalgeschichte und kann dort bestaunt werden.