Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage ist voraussichtlich rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Halle hat einem weiteren Eilantrag eines Ehepaars aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihrer Genesenennachweise mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Den ungeimpften Antragstellern…